Nichts ist so stark wie die idee, deren Zeit gekommen ist

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Notfallausstattung

Im Fall des Falles steht jedenfalls die souveräne Reaktion seitens der Fachkräfte und die umgehende Versorgung des Notfallpatienten im Vordergrund. Dabei müssen wichtige Entscheidungen getroffen und Maßnahmen eingeleitet werden. Grundlagen dafür sind sowohl die fachliche Qualifikation aller Fachkräfte und eine falladäquate Ausstattung der handelnden Personen. Diese ist unbedingt dem Leistungsspektrum der Arztpraxis, den Fähigkeiten der Fachkräfte und dem Patientenkreis anzupassen. Daraus ergibt sich eine Liste, die durch jede Praxis, Klinik und medizinische Pflegeeinrichtung individuell ausgearbeitet wird. Die daraus resultierende Ausstattung sollte jederzeit vollständig und einsatzbereit sein.

Auflistung der wichtigsten Kriterien

praxisindividuell:
Die Notfallausstattung wird auf jede Praxis durch den Praxisinhaber abgestimmt. Berücksichtigt werden dabei die angebotenen Leistungen sowie die Fachgruppe des Arztes. So sollten etwa Praxen, deren Leistungsspektrum ambulante Operationen bzw. Belastungs-EKGs enthält, über einen Defibrillator im Notfallkoffer verfügen.

Mindestinhalte sind nicht vorgeschrieben:
Die einzige Ausnahme bildet der Verbandskasten, dessen Inhalt z. B. für Kfz verbindlich vorgeschgrieben wird. Darüber hinaus gibt es keine Vorschriften. Die Konfiguration kann individuell und nach Einsatzgebiet maßgeschneidert erfolgen.

strukturierter Inhalt:
Die Anordnung von Medikamenten, Instrumenten und weiteren Hilfsmitteln sollte einen reibungslosen Zugriff ermöglichen.

fachspezifisch:
Die Notfallausstattung sollte auf die Patienten (zum Beispiel Kinder und Säuglinge oder Diabetiker) angepasst werden, auf deren Betreuung sich die jeweilige Arztpraxis spezialisiert. Gleichzeitig sollte das gesamte Praxisteam in der Lage sein, die entsprechende Notfallausrüstung einzusetzen.

Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit:
Zu jedem Zeitpunkt muss gewährleistet werden, dass die Ausrüstung sowohl vollständig als auch funktionsfähig ist.

Zugänglichkeit:
Das gesamte Praxisteam sollte in der Lage sein, schnell und frei auf den Notfallkoffer mitsamt seines Inhalts zuzugreifen.

regelmäßige Überprüfung:
In bestimmten Intervallen sollte der Inhalt auf seine Vollständigkeit und Haltbarkeit aller Verbrauchsmaterialien und Medikamente überprüft werden. Zusätzlich sollte nach jedem Gebrauch des Koffers eine weitere Kontrolle des Inhalts stattfinden und bei Bedarf ergänzt werden. Hierzu gehört außerdem die Ausstattung von batteriebetriebenen Instrumenten mit funktionsfähigen Batterien oder Akkus. Die Intervalle, in denen die Notfallausstattung auf ihre Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit und den Wartungsbedarf überprüft werden soll, werden dabei individuell durch den Praxisinhaber festgelegt.